POPs/PBTs

POP bedeutet "persistent organic pollutant" und bezeichnet langlebige, organische Schadstoffe, die über weite Strecken transportiert werden können.

PBT steht für „persistent, bioaccumulative, toxic“ und ist ein Begriff für langlebige, giftige Stoffe, mit der Fähigkeit sich in Lebewesen anzureichern.

Die verursachten Schädigungen sind vielfältig: Einfluss auf das Immun-, Nerven- und Hormonsystem, Störung der Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsfähigkeit oder Verursachung von Krebs.

Seeadler knapp über Wasseroberfläche fliegend mit Beute.

Wirkungsweise

Beide Gruppen von Chemikalien sind aus ähnlichen Gründen besondes gefährlich: Sie reichern sich besonders im Fettgewebe von Mensch und Tier an (Bioakkumulation), bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab (Persistenz), und sind erwiesenermaßen bereits in sehr geringen Konzentrationen gesundheitsschädigend (Toxizität).

Diese Kombination führt dazu, dass die Verwendung und die Auswirkungen auf Gesundheit und Ökosysteme zeitlich und räumlich voneinander unabhängig auftreten. Beispielsweise ist die Bevölkerung von arktischen Regionen - mit einem hohen Anteil von Fisch, Robben- und Walfleisch in der Nahrung - mit den höchsten Konzentrationen weltweit belastet, obwohl POPs und PBTs dort weder produziert noch je verwendet worden sind. Die Gründe dafür sind folgende:

Die Umweltkonzentrationen dieser Stoffe sind vor allem in den polaren Regionen weitab von Industrien am höchsten, denn sie werden über weite Strecken transportiert (Luft, Wasser) und aufgrund der geringen Temperaturen kaum abgebaut.

  • Organismen am Ende der Nahrungskette (wie Greifvögel, Raubfische und Raubtiere) sind mit den höchsten Konzentrationen belastet. Durch einen hohen Anteil an tierischen Nahrungsmitteln sind auch Menschen betroffen.

 

Gesetzliche Maßnahmen

Die Beurteilung langfristiger Auswirkungen ist mit der üblichen Methodik der Risikobewertung nicht möglich, weil die Anreicherung solcher Chemikalien in Lebewesen und Umwelt keine verlässliche Vorhersage erlauben. Einmal eingetretene Schäden sind häufig nicht mehr reparabel.

Es gibt zwei gesetzliche Maßnahmen, um die Gefahren dieser Gruppe von Schadstoffen zu bewältigen:

  1. Die Stockholmer Konvention (POP-Konvention):
    Die "Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants" ist ein internationales Übereinkommen, das die Menschen vor den Gefahren von POPs schützen soll. Sie trat 2001 für 12 Stoffe ("Dreckiges Dutzend" - vor allem Pflanzenschutzmittel und Industriechemikalien) in Kraft. Insgesamt unterliegen zur Zeit 21 Chemikalien und Pestizide den strengen Bestimmungen der Konvention (Verbot bzw. Beschränkung von Herstellung und Einsatz auf ein Minimum).
     
  2. Vorschriften für PBTs im Rahmen der Europäischen Chemikaliengesetzgebung REACH
    Als PBT-Stoffe identifizierte Chemikalien gelten in der EU als besonders gefährlich ("Besorgnis erregend") und unterliegen gewissen Sonderauflagen. Längerfristig sollen sie nicht mehr ohne eine vorhergehende Zulassung vermarktet werden dürfen. Im strengen Zulassungsverfahren muss eine möglichst schadensfreie Verwendung nachgewiesen werden, oder aber ein Fehlen von zumutbaren Alternativen.

 

Weitere Informationen

Mit dem Titel "Schutz vor Umweltschadstoffen" stellt das Umweltbundesamt zusätzliche Informationen zu diesem Thema bereit. Außerdem gibt es eine Homepage zur Stockholmer Konvention.

Schutz vor Umweltschadstoffen

Stockholmer Konvention (nur auf Englisch)