Die neue Beschränkung von Diisocyanaten

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Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU wird beschränkt, neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Der Leitfaden fasst die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammen. Er ist an Betriebe gerichtet und unterstützt bei der Umsetzung der neuen Vorgaben.

Mit Verordnung (EU) 2020/1149 (→ EUR-Lex) vom 3. August 2020 wurde in Anhang XVII der REACH-Verordnung der Eintrag 74 aufgenommen, der das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU beschränkt.

Mit dieser Beschränkung soll der hohen Anzahl an Berufserkrankungen (allergisches Asthma), die mit der Verwendung von Diisocyanaten bei der Arbeit einhergehen, in der EU bestmöglich vorgebeugt werden. Es wurden dafür insbesondere standardisierte Mindestschulungsanforderungen für Anwender von Diisocyanaten erarbeitet.

Ab dem 24. August 2023 sind VOR einer industriellen oder gewerblichen Verwendung von Diisocyanaten solche Schulungen erfolgreich zu absolvieren. Auch Selbstständige müssen dann eine Schulung nachweisen können.

Der Leitfaden für Beriebe, die Diisocyanate verwenden, ist auf der Webseite des Klimaschutzministeriums (BMK) veröffentlicht.