Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid

Foto Gefahrenzeichen

Die Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid wurden mit der delegierten Verordnung (EU) 2020/2017 eingeführt. Diese Einstufung wurde vor Gericht beeinsprucht und die Nichtigerklärung dieser Einstufung wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Somit unterliegt Titandioxid keiner harmonisierten Einstufung mehr und ist von den in-Verkehr-bringenden Unternehmen selbst gemäß den Kriterien der CLP-V einzustufen.

Gerichtsurteil des EuGH - Pressemitteilung vom 1. August 2025

Weitere Informationen zur Rechtssache - Curia

ältere Informationen: Gerichtsurteil des EuGH - Pressemitteilung vom 23. November 2022

Letzte Änderung 7. August 2025