Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid

© Vegefox - Fotolia.com
Die Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid wurden mit der delegierten Verordnung (EU) 2020/2017 eingeführt. Diese Einstufung wurde vor Gericht beeinsprucht und die Nichtigerklärung dieser Einstufung wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Somit unterliegt Titandioxid keiner harmonisierten Einstufung mehr und ist von den in-Verkehr-bringenden Unternehmen selbst gemäß den Kriterien der CLP-V einzustufen.
Gerichtsurteil des EuGH - Pressemitteilung vom 1. August 2025
Weitere Informationen zur Rechtssache - Curia
ältere Informationen: Gerichtsurteil des EuGH - Pressemitteilung vom 23. November 2022
Letzte Änderung 7. August 2025