Hilfestellungen/Leitlinien

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) stellt auf ihrer Webseite Leitlinien zu den Verordnungen REACH und CLP zur Verfügung. Für den Großteil der Leitlinien stehen Fassungen in deutscher Sprache zur Verfügung. Im Fall von Unklarheiten zu englischsprachigen Leitlinien unterstützt der österreichische REACH-Helpdesk.

Foto Wegweiser

Leitlinien zur REACH-Verordnung (ECHA)

Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP

In diesen Leitlinien wird beschrieben, wie Stoffe gemäß der REACH-Verordnung ("REACH") und der CLP-Verordnung ("CLP") zu identifizieren und zu bezeichnen sind.

Leitlinien zur Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe
Dieses Dokument beschreibt, wie die Behörden (die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder die Agentur) ein Dossier nach Anhang XV zur Ermittlung eines besonders besorgniserregenden Stoffes erstellen können.

Leitlinien zur produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung
Dieses Dokument beschreibt die in der REACH-Verordnung enthaltenen besonderen Bestimmungen für Stoffe, die für die wissenschaftliche sowie die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung hergestellt, eingeführt oder verwendet werden.

IR&CSA Guidance
In diesen Leitlinien werden die nach REACH erforderlichen Informationen über Stoffeigenschaften, Exposition, Verwendungen und Risikomanagementmaßnahmen im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung beschrieben.

Leitlinien für Erzeugnisse
Dieses Dokument hilft Produzenten und Importeuren von Erzeugnissen festzustellen, ob sie im Rahmen von REACH Verpflichtungen unterliegen. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Registrierung und Anmeldung nach Artikel 7 und in Bezug auf die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette für Erzeugnisse nach Artikel 33.

Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten
Dieses Dokument beschreibt die Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung von Daten für Phase-in- und Nicht-Phase-in-Stoffe im Rahmen von REACH. Darüber hinaus behandelt es die Kommunikation innerhalb der Foren zum Austausch von Stoffinformationen und gibt Anleitung zur Kostenteilung. Außerdem wird beschrieben, welche Aspekte der Rechtsvorschriften im Bereich vertraulicher Geschäftsinformationen und Wettbewerb für die gemeinsame Nutzung von Daten von Bedeutung sind.

Leitlinien zur Registrierung
Dieses Dokument beschreibt, wann und wie ein Stoff im Rahmen von REACH zu registrieren ist.

Leitlinien zu Sicherheitsdatenblättern
Diese Leitlinien enthalten Informationen zu Fragen, die bei der Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts zu beachten sind, sowie Erläuterungen zu den Informationen, die in jedem Abschnitt eines Sicherheitsdatenblatts enthalten sein müssen - insbesondere Erläuterungen zu den Änderungen, die sich aus den verschiedenen Überarbeitungen von Anhang II der REACH-Verordnung ergeben, und den Übergangsperioden für die Umsetzung dieser Änderungen. Darüber hinaus wird in den Leitlinien erläutert, für welche Stoffe und Gemische und von wem Sicherheitsdatenblätter vorgelegt werden müssen.

Leitlinien für nachgeschaltete Anwender

Dieses Dokument beschreibt die Rollen und Verpflichtungen nachgeschalteter Anwender und gibt Hinweise dazu, wie sie sich auf die Umsetzung von REACH vorbereiten können.

Leitlinien zur Identifizierung von Stoffen
In diesen Leitlinien wird beschrieben, wie Stoffe gemäß der REACH-Verordnung ("REACH") und der CLP-Verordnung ("CLP") zu identifizieren und zu bezeichnen sind. Es gibt einen eigenen Anhang betreffend Nanomaterialien.

Leitlinien zu Anhang V
In diesem Dokument werden die Ausnahmen von der Pflicht zur Registrierung nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b der REACH-Verordnung beschrieben.

Leitlinien zu Polymeren
Dieses Dokument beschreibt die besonderen Bestimmungen für Polymere und Monomere im Rahmen von REACH.

Leitlinien zum Zulassungsantrag
Dieses Dokument beschreibt, wie ein Antrag auf Zulassung zu erstellen ist. Darüber hinaus enthält es Hinweise zur Analyse von Alternativen sowie zur Erstellung von Substitutionsplänen und beschreibt, wie Dritte Informationen zu Alternativen erstellen und einreichen können.

Leitlinien zur sozioökonomischen Analyse - Zulassung
Dieses Dokument unterstützt Antragsteller, die einen Zulassungsantrag stellen, bei der Erstellung einer sozioökonomischen Analyse.

Leitlinien zu Zwischenprodukten
Dieses Dokument beschreibt, wann und wie die besonderen Bestimmungen für die Registrierung von Zwischenprodukten im Rahmen von REACH angewandt werden können.

Leitlinien zur Risikokommunikation
Diese Leitlinien sollen hauptsächlich von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Informationen über die Risiken chemischer Stoffe, insbesondere im Rahmen der REACH-Verordnung, verwendet werden.

Leitlinien zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen
In diesem Dokument wird dargelegt, unter welchen Bedingungen Rechtspersonen, die Stoffe aus Abfall zurückgewinnen, die in Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d der REACH-Verordnung vorgesehene Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Ferner werden darin die Verpflichtungen zum Informationsaustausch innerhalb der Lieferkette gemäß Titel IV der REACH-Verordnung behandelt.

Leitlinien zur Beschränkung nach Anhang XV
Dieses Dokument beschreibt, wie die Behörden (die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder die Agentur im Auftrag der Kommission) ein Dossier nach Anhang XV erstellen können, um eine Beschränkung im Rahmen von REACH vorzuschlagen.

Leitlinien zur sozioökonomischen Analyse – Beschränkungen
Dieses Dokument unterstützt zuständige Behörden von Mitgliedstaaten und die Agentur (auf Ersuchen der Kommission) bei der Erstellung und Nutzung einer sozioökonomischen Analyse im Rahmen der Erarbeitung eines Dossiers für Beschränkungen gemäß Anhang XV. Zudem unterstützt es interessierte Parteien bei der Erstellung einer sozioökonomischen Analyse bzw. bei der Bereitstellung von Informationen, um zu einer sozioökonomischen Analyse beizutragen.

Leitlinien zur CLP-Verordnung (ECHA)

Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung
Dieses Dokument gibt Hilfestellung bei der Umsetzung von Art. 45 und Anh. VIII der CLP-Verordnung. Art. 45 betrifft die Verpflichtung, Informationen für die medizinische Notversorgung für gefährliche Gemische zu übermitteln.

Einführende Leitlinie zur CLP-Verordnung
Dieses Dokument enthält Hinweise zu den grundlegenden Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung).

Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien
Die vorliegenden Leitlinien sind ein umfassendes technisches und wissenschaftliches Dokument über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Damit werden ausführliche Anleitungen zur Anwendung der Kriterien der CLP-Verordnung zu physikalischen Gefahren sowie zu Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung gestellt.

Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung
Diese Leitlinien enthalten Anleitungen zu den in der CLP-Verordnung genannten Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen.

Leitlinien zur Erstellung eines Dossiers für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
Die Leitlinien für CLH stellen die Änderung der bestehenden "Leitlinien zur Erstellung eines Anhang-XV-Dossiers über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung" dar. Sie enthalten Anleitungen zur Erstellung und Einreichung eines Vorschlags für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes für die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats sowie für Hersteller (M), Importeure (I) und nachgeschaltete Anwender (DU). Sie erläutern auch, welches Verfahren ein entsprechendes Dossier durchläuft, sobald es eingereicht wurde.

Links zu anderen Webseiten in deutscher Sprache

Nachfolgend finden Sie Informationsseiten zu den Verordnungen REACH und CLP der WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich), des Helpdesk der BAuA (Deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und Informationen des deutschen Umweltbundesamtes.

WKÖ - REACH in der Praxis

WKÖ - Chemikalienrecht

BAuA - Helpdesk (Deutschland)

deutsches Umweltbundesamt