Verpflichtungen

Auf den folgenden Seiten wird detailiert auf die Verpflichtungen, die sich aus den EU-weiten Verordnungen REACH und CLP ergeben können, eingegangen.

Pflichten gemäß REACH-V

Zu den Verpflichtungen zählen: die Registrierung von Stoffen, die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette, das Beantragen von Zulassungen, das Einhalten von Beschränkungen, etc.

Pflichten gemäß CLP-V

Informationen zu Ausnahmen und zu Verpflichtungen unter der CLP-V wie etwa Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, Meldung ins E&K-Verzeichnis und Meldung nach Art. 45.