Verpflichtungen

Auf den folgenden Seiten wird detailiert auf die Verpflichtungen, die sich aus den EU-weiten Verordnungen REACH und CLP ergeben können, eingegangen.

Pflichten gemäß REACH-V

Zu den Verpflichtungen zählen: die Registrierung von Stoffen, die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette, das Beantragen von Zulassungen, das Einhalten von Beschränkungen, Pflichten für Nachgeschaltete Anwender sowie für Inverkehrbringer von Erzeugnissen.

Pflichten gemäß CLP-V

Informationen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen (inkl. Ausnahmen), zur Meldung ins E&K-Verzeichnis und zur Meldung für die gesundheitliche Notversorgung.