Zu den Verpflichtungen zählen: die Registrierung von Stoffen, die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette, das Beantragen von Zulassungen, das Einhalten von Beschränkungen, Pflichten für Nachgeschaltete Anwender sowie für Inverkehrbringer von Erzeugnissen.
Informationen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen (inkl. Ausnahmen), zur Meldung ins E&K-Verzeichnis und zur Meldung für die gesundheitliche Notversorgung.