Bisphenol A

Für die Industrie gilt diese hormonell aktive Substanz als eine der wichtigsten und unentbehrlichsten Chemikalien weltweit. In der EU werden jährlich über eine Million Tonnen für die Produktion von Polykarbonat-Kunststoffen und Epoxidharzen produziert.

Foto Kind mit Plastikspielzeug

Bisphenol A (BPA) wird in unterschiedlichsten Alltagsprodukten aus Kunststoff (z. B Compact Discs, Zahnmaterial) und auch in Kosmetika als Antioxidans eingesetzt. Hohe Konzentrationen dieser Chemikalie sind als Beschichtung auf Thermopapier eingesetzt, welches unter anderem für Kassabons, Quittungen und Parkscheine in Verwendung ist. Auch in Polykarbonatflaschen (z. B. Babyflaschen) und Lebensmittelverpackungen (etwa in der Innenbeschichtung von Konservendosen) ist Bisphenol A zu finden. Bereits Neugeborene sind mit diesen Chemikalien belastet.

Mögliche Auswirkungen

Die Auswirkungen werden derzeit sehr kontrovers diskutiert: Von Seiten der europäischen Lebensmittelbehörde werden die derzeitigen Aufnahmemengen über Lebensmittel von Erwachsenen und Kindern als unbedenklich angesehen. Diese Ansicht ist allerdings in Fachkreisen äußerst umstritten.

Bisphenol A verursacht im Tierversuch Auswirkungen auf Nervensystem, Prostata und Harnröhre sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes; in höherer Dosierung wurden verspätete Geschlechtsreife oder gar Sterilität beobachtet.

Im menschlichen Körper kann der Stoff wie das weibliche Hormon Östrogen wirken. Es hat negative Auswirkungen auf das Hormonsystem und wird für die zunehmende Unfruchtbarkeit von Männern verantwortlich gemacht. Als besonders gefährdet gelten Ungeborene und Kleinkinder. Eine amerikanische Studie hat bei Männern mit einem erhöhten BPA-Level im Urin eine verminderte Konzentration und Qualität von Spermien nachgewiesen.

In Diskussion ist Bisphenol A auch aufgrund der hormonellen Wirksamkeit auf die Umwelt; z.B. kann durch Verweiblichung männlicher Fische die Fortpflanzung einer betroffenen Fischpopulation gefährdet sein.

Gesetzliche Maßnahmen

BPA ist nach der CLP-Verordnung so eingestuft:

  • Verdacht auf fortpflanzungsschädigende Wirkung im Menschen (Repr. 2)
  • Reizend für die Atemwege (STOT SE 3)
  • Schwer augenschädigend (Eye Dam. 1)
  • Allergieauslösend für die Haut (Skin Sens. 1)

Seit Juni 2011 dürfen in der EU Plastikbabyflaschen kein Bisphenol A enthalten.

In Österreich besteht ein zusätzliches Verbot der Verwendung (Herstellung und Inverkehrbringung) von Bisphenol A in Beruhigungssaugern und Beißringen. Es gilt seit Februar 2012; vorhandene Bestände durften abverkauft werden.

Grenzwerte und Messergebnisse

Weitere Information zu Bisphenol A finden Sie auf der Homepage des Umweltbundesamtes.

Grenzwerte und Messergebnisse zu Bisphenol A