Verpflichtungen unter REACH

Die REACH-Verordnung ist umfangreich und kann alle Akteure einer Lieferkette betreffen. Je nach Rolle in der Lieferkette, ist auf gewisse Bestimmungen zu achten. Auf den folgenden Seiten werden mögliche Verpflichtungen der REACH-Verordnung erläutert.

Registrierung

Bevor ein Stoff hergestellt oder importiert werden darf, ist dieser zu registrieren. Hier finden Sie wichtige Informationen zur Registrierung von Stoffen unter REACH (inkl. Informationen zu Ausnahmen).

Nachgeschaltete Anwender

Unternehmen, die Chemikalien verwenden/verbrauchen/umfüllen etc. sind Nachgeschalteter Anwender. Hier bekommen Sie einen Überblick über Pflichten in der Lieferkette sowie Links zu weiterführenden Informationen.

Zulassung

Was sind sog. Kandidatenlisten-Stoffe (SVHC-Stoffe)? Wann muss eine Zulassung beantragt werden? Wer kann eine Zulassung beantragen? Wie wird eine Zulassung beantragt?

Beschränkung

Was ist bei Stoffen für die es eine Beschränkung gibt zu beachten? Wo finde ich Einzelheiten zu speziellen Beschränkungen? Wer muss eine Beschränkung einhalten?

Informations­weitergabe

Welche Information muss in der Lieferkette über Stoffe und Gemische weitergegeben werden? Was ist bei Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe enthalten, zu beachten?

Sonstige Pflichten betreffend Erzeugnisse

Für das Herstellen und Inverkehrbringen von Erzeugnissen sind spezielle Bestimmungen einzuhalten.