Verpflichtungen unter REACH

Die REACH-Verordnung ist umfangreich und kann alle Akteure einer Lieferkette betreffen. Je nach Rolle in der Lieferkette, ist auf gewisse Bestimmungen zu achten. Auf den folgenden Seiten werden mögliche Verpflichtungen der REACH-Verordnung erläutert.

Registrierung

Hier finden Sie in Kurzform alle wichtigen Informationen zur Registrierung von Stoffen unter REACH sowie Informationen zu Ausnahmen von der Registrierungspflicht.

Nachgeschaltete Anwender

Wer ist Nachgeschalteter Anwender? Welche Pflichten haben Nachgeschaltete Anwender? Bestehen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten und Abnehmern? Links zu weiterführenden Informationen.

Zulassung

Was sind sog. Kandidatenlisten-Stoffe (SVHC-Stoffe)? Wann muss eine Zulassung beantragt werden? Wie beantrage ich eine Zulassung?

Beschränkung

Was ist bei Stoffen für die es eine Beschränkung gibt zu beachten? Wo finde ich Einzelheiten zu speziellen Beschränkungen? Wer muss eine Beschränkung einhalten?

Informations­weitergabe

Welche Information muss in der Lieferkette über Stoffe und Gemische weitergegeben werden? Was ist bei Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe enthalten, zu beachten?

Sonstige Pflichten betreffend Erzeugnisse

Für das Herstellen und Inverkehrbringen von Erzeugnissen sind spezielle Bestimmungen einzuhalten: Wann sind SVHC-Stoffe in Erzeugnissen zu melden? Besteht unter Umständen die Pflicht zur Registrierung eines SVHC-Stoffes?