Revision der CLP-V
Die Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäisches Parlaments und des Rates der Europäischen Union, welche die umfassende Revision der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) umsetzt, wurde am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 10. Dezember 2024 in Kraft.

Überblick über neue Bestimmungen
Neue und geänderte Vorschriften betreffen unter anderem:
- Onlinehandel:
Klarstellungen zu den verpflichtenden Angaben im Onlinehandel. Alle Kennzeichnungselemente sind anzugeben. - Konkretisierungen bei den Kennzeichnungsvorschriften:
Neue Anforderungen umfassen klare Vorgaben zu Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe sowie Zeilen- und Buchstabenabstand. - Vorbehaltlose Nutzung von Faltetiketten:
Faltetiketten dürfen nun in allen Fällen flexibel als Etikettierungsmethoden eingesetzt werden, wobei klare Regeln für die Gestaltung gelten. - Digitale Kennzeichnung:
Die CLP-Verordnung schafft einen Rahmen für die Nutzung von digitalen Etiketten und legt spezifische Voraussetzungen für die Nutzung fest. - Verkauf von Chemikalien über Nachfüllstationen:
Konkrete Regelungen an die Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung sowie die Art des Angebotes von losen Chemikalien, wie zum Beispiel Detergenzien. - C&L Inventory:
Verbesserung der Datenqualität des E&K-Verzeichnisses (C&L Inventroy) durch Verpflichtung des Anmelders zur Aktualisierung. Zudem Veröffentlichung der Identität der Anmelder.
Übergangsfristen für einzelne Vorschriften bestehen.
Übergangsfristen
Die Übergangsfristen sind unter beiden nachfolgend angeführten Links veranschaulicht:
Grafische Veranschaulichung der Übergrangsfristen - ECHA
Tabellarische Auflistung der Verpflichtungen und zutreffende Übergangsfristen - ECHA
Neuer Vorschlag zur Änderung der CLP-V
Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung und Klarstellung der neuen Regelungen entsprechend der CLP-Revision veröffentlicht. Diese Änderungen betreffen etwa die Bestimmungen zur Werbung, zur Kennzeichnung sowie neue Übergansfristen. Die erneuten Änderungen der CLP-Revision wurden auf Veranlassung der Industrievertreter hin vorgeschlagen. Die Europäische Kommission ist bemüht, diese Änderungen möglichst zeitnah umzusetzen, um Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen. Bis diese Änderungen in Kraft treten gelten die Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2024/2865.
Letzte Änderung: 10. Juli 2025