Veröffentlichung des meldepflichtigen Unternehmens im E&K-Verzeichnis
Ab 1. Juli 2026 werden die Namen der meldepflichtigen Unternehmen im E&K-Verzeichnis (C&L Inventory) der ECHA veröffentlicht. Bis Ende Juni besteht die Möglichkeit mittels Vertraulichkeitsanfrage die Geheimhaltung dieser Informationen zu erwirken, wenn entsprechende Gründe vorliegen.

Veröffentlichung der Namen der Melder im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Ab dem 1. Juli 2026 veröffentlicht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Namen der meldenden Unternehmen im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Dies geschieht auf Basis einer Änderung des Artikels 42 der CLP-Verordnung im Rahmen der CLP-Revision. Bei Gruppenmeldungen wird der Name des vertretenden Meldenden veröffentlicht.
Sofern keine Vertraulichkeitsanfrage gestellt wurde, werden Name und vollständige Adresse der juristischen Person, wie in REACH-IT hinterlegt, ab dem 1. Juli 2026 öffentlich gemacht. Unternehmen, die das verhindern wollen, müssen eine Vertraulichkeitsanfrage stellen und ihr Dossier aktiv aktualisieren. Eine Gebühr wird dafür nur erhoben, wenn die Vertraulichkeitsanfrage im Rahmen eines Registrierungsdossiers gestellt wird. Ohne einen begründeten Vertraulichkeitsantrag erfolgt die Veröffentlichung automatisch.
Weiterführende Informationen und Links
ECHA - Informationen zum E&K-Verzeichnis
ECHA-Leitlinie zu “How to prepare a classification and
labelling notification” insbesondere in Kapitel 1.3 betreffend Vertraulichkeit
Frage-Antwort-Paare auf der ECHA-Website
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ECHA - Videotutorial zur Erstellung einer Vertraulichkeitsanfrage
Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2026