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Barrierefreiheitserklärung  
(copy 1) Die Barrierefreiheit der Website https://www.reachhelpdesk.at ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden  
Meldung nach Artikel 45  
Artikel 45 der CLP-Verordnung gilt für Gemische, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Auswirkungen gemäß den Kriterien aus Anhang I der CLP-V als gefährlich eingestuft sind. Für  
FAQ  
Die ECHA stellt Leitlinien zu den Europäischen Verordnungen REACH und CLP zur Verfügung, die bei der Erfüllung von Verpflichtungen unterstützen. Leitlinien zur CLP-Verordnung Leitlinien zur