Neue Gefahrenklassen in der CLP-V

Foto Europaflagge

Die Europäische Kommission hat mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 folgende neue Gefahrenklassen eingeführt:

  • endokrinschädigende Eigenschaften für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt (ED);
  • persistente, bioakkumulierende und toxische Eigenschaften (PBT); sehr persistente und sehr bioakkumulierende Eigenschaften (vPvB);
  • persistente, mobile und toxische Eigenschaften (PMT); sehr persistente und sehr mobile Eigenschaften (vPvM).

Die delegierte Verordnung trat mit 20. April 2023 in Kraft. Somit können die neuen Vorgaben bereits angewendet werden. Sind Stoffe vor 1. Mai 2025 beziehungsweise diese Gemische vor 1. Mai 2026 in der EU in Verkehr gebracht worden, sind diese neuen Vorgaben spätestens ab 1. November 2026 für Stoffe und ab 1. Mai 2028 für Gemische verpflichtend anzuwenden.

Werden Stoffe nach 1. Mai 2025 oder Gemische nach 1. Mai 2026 neu in der EU in Verkehr gebracht, sind die neuen Vorgaben sofort und ohne Übergangsperiode anzuwenden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):

ECHA provides advice on new hazard classes for substances and mixtures

New hazard classes 2023