Der österreichische REACH-Helpdesk möchte Ihnen helfen, sich mit den Vorschriften zu REACH und CLP vertraut zu machen und bietet Hilfestellungen an, um Ihre Verpflichtungen zu identifizieren.
Das Wort „REACH" ist eine Abkürzung englischer Begriffe, die für Registrierung („registration"), Bewertung („evaluation"), Zulassung („authorisation") und Beschränkung ("restriction") von Chemikalien stehen.
Das vorrangige Ziel der REACH-Verordnung ist ein verbesserter Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Register mit Daten über in Europa vermarktete chemische Stoffe angelegt.
Auch CLP ist die Abkürzung englischer Begriffe und steht für Einstufung ("classification"), Kennzeichnung (labelling") und Verpackung ("packaging")von Stoffen und Gemischen.
Mit der CLP-Verordnung werden die bisherigen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen schrittweise geändert; die Gefahren werden durch neue Elemente (Piktogramme, Gefahrenhinweise) kommuniziert.
Durch die Harmonisierung soll sichergestellt werden, dass Chemikalien weltweit gleich eingestuft und gekennzeichnet werden, was Arbeitnehmern und Verbrauchern einen höheren Schutz bietet.