Aktuelles in der Chemikaliengesetzgebung

Aktuelle Version der Kandidatenliste

Mit Jänner 2024 wurden weitere fünf Stoffe auf die Kandidatenliste aufgenommen. Informationen zu den neu aufgenommenen Stoffen sowie die gesamte Kandidatenliste sind öffentlich zugänglich auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).

Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln - "Mikroplastik"

Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) 2023/2055 Anhang XVII der REACH-V geändert und snythetische Polymermikropartikel für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in der EU beschränkt. Die Beschränkung ist ab 17. Oktober 2023 anzuwenden.

Wir haben die wichtigsten Inhalte der Beschränkung zusammengestellt.

Umstellung der ECHA-Webseite

Auf Grund einer Umstellung der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur werden voraussichtlich bis Ende 2023 Informationen auf der ECHA-Webseite, die aus Registrierungen stammen, nicht aktualisiert. Für die Dauer der Umstellung bleiben die Informationen online zur Verfügung.

Neue Gefahrenklassen in der CLP-V

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 hat die Europäische Kommission neue Gefahrenklassen in der CLP-V eingeführt. Erfahren Sie mehr zu Übergangsperioden und Anwendbarkeitsdaten für Stoffe und Gemische, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

Beschränkungsvorhaben zu PFAS

Fünf Mitgliedsstaaten haben einen Beschränkungsvorschlag für PFAS eingebracht. Sie sind auf der Suche nach Hintergrundinformationen oder benötigen eine Erklärung zum Dossier?

Neue Leitlinien zur Registrierung von Monomeren

Die Informationsanforderungen an Registrierungen von Herstellern und Importeuren von Polymeren haben sich geändert. Die ECHA hat aus diesem Anlass die Leitlinien zur Registrierung von Monomeren und Polymeren überarbeitet und veröffentlicht.

Sicherheitsdatenblatt - Neue Vorschriften seit 1.1.2023

Der Anhang II der REACH-V wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 geändert. Ab 1. Januar 2023 dürfen nur noch SDB, die den neuen Bestimmungen entsprechen, zur Verfügung gestellt werden.

Registrierung - neue Informationsanforderungen ab Oktober 2022

Die Europäische Kommission hat die Informationsanforderungen für Registrierungen von Stoffen unter der REACH-V überarbeitet. Die Änderungen der Anhänge VI bis X gelten ab 14. Oktober 2022 und sind verpflichtend umzusetzen.

Tätowierfarben und Permament-Make-Up

Seit Jänner 2022 gilt EU-weit ein Verbot von ausgewählten Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent-Make-Up. Das Verbot betrifft Stoffe, von denen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Die neue Beschränkung von Diisocyanaten

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU wird beschränkt, neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Der Leitfaden fasst die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammen.

Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid

Die Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid wurden mit der delegierten Verordnung (EU) 2020/2017 geändert und sind seit Herbst 2021 verpflichtend umzusetzen. Eine Leitlinie zu den Anforderungen ist verfügbar.

SCIP-Datenbank

SCIP ist eine Datenbank mit Informationen über sehr besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen. Alle Lieferanten von Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe über 0,1 Masseprozent enthalten, sind dazu verpflichtet Informationen in die sog. SCIP-Datenbank zu melden.