Wenn Sie in der EU niedergelassen sind und als Unternehmen oder als Einzelperson in der EU einen Stoff beruflich (einzeln, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis) verwenden, sind Sie für diesen Stoff ein nachgeschalteter Anwender im Sinne von REACH.
Wenn Sie ein Formulierer sind, der eine Zubereitung oder ein Erzeugnis aus Rohstoffen herstellt, sind Sie ein nachgeschalteter Anwender für die verwendeten Stoffe, wenn diese aus dem EU-Raum kommen.