Liste vorregistrierter Stoffe

Eine überarbeitete Liste der vorregistrierten Stoffe ist am 27. März 2009 veröffentlicht worden. Diese Liste (siehe Infobox) enthält nunmehr etwa 143.000 (statt 146.000) Stoffe, die von 65.000 Unternehmen zwischen 1. Juni und 1. Dezember 2008 vorregistriert wurden.

Die neue Liste beinhaltet unter anderem einige Verbesserungen in der Suchfunktion. Vor allem aber wurden Stoff-Identitäten überprüft, sowie unzulässige Vorregistrierungen bereinigt.

Dennoch geht die ECHA davon aus, dass die Liste nach wie vor viele Zubereitungen (die ja nicht registrierungspflichtig sind) enthält, sowie eine große Anzahl überflüssig vorregistrierter Stoffe. 

Die Liste der vorregistrierten Stoffe enthält keine Unternehmens-Daten, sondern nur Angaben zur Stoffidentität (Namen der Stoffe, EINECS- und/oder CAS-Nummern) sowie die erste vorgesehene Frist für die Registrierung.

Unternehmen, die Stoffe herstellen oder importieren, können  mithilfe der Liste das passende SIEF zu jedem Stoff finden. Außerdem haben nachgeschaltete Anwender die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die für sie wichtigen Stoffe vorregistriert wurden.

Konsequenzen für nachgeschaltete Anwender

Erkennt ein nachgeschalteter Anwender eines Stoffes, dass dieser nicht auf der Liste steht, kann er der ECHA sein Interesse an diesem Stoff, seine Kontaktdaten und die Angaben seines derzeitigen Lieferanten melden.

Die Agentur wird dann auf ihrer Website die Namen der auf diese Weise gemeldeten Stoffe (nicht aber die Namen der Anfragenden) veröffentlichen und auf Nachfrage einem potenziellen Registranten die Kontaktdaten des nachgeschalteten Anwenders übermitteln. 

Zum Thema

Vorläufige Liste vorregistrierter Stoffe:

      Zum Download

Nachgeschalteter Anwender

Meldung durch Nachgeschalteten Anwender: