1) Obligatorische Teilnehmer
- Neben den potenziellen Registranten, die während der Vorregistrierungsfrist vorregistrieren, werden auch Unternehmen nachträglich dem SIEF hinzugefügt, wenn sie einen Stoff erst nach der Vorregistrierungsfrist erstmals in einer Menge ab einer Tonne pro Jahr herstellen oder aus dem EU-Ausland importieren und deshalb nachträglich vorregistrieren können.
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In die SIEF-Bildung obligatorisch miteinbezogen werden zudem auch jene Unternehmen, welche die selben Stoffe in Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten (gemäß entsprechender Regelungen, siehe Artikel 15) hergestellt oder eingeführt haben.
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Auch jene, die
bereits den betreffenden Phase-in-Stoff registriert haben, bleiben Teilnehmer des SIEFs, bis auch jene registriert haben, die aufgrund kleinerer Tonnagemengen erst später registrieren müssen. Der letzte Termin für vorregistrierte
Phase-in-Stoffe ist der 1. Juni 2018 - dann endet das SIEF.
2) Freiwillige Teilnehmer
Nachdem mit 1. Jänner 2009 die Liste mit den vorregistrierten Stoffen veröffentlicht ist, können folgende natürliche oder juristische Personen ihre Daten gemäß der Vorregistrierung sowie andere nützliche Informationen der ECHA übermitteln, wenn sie über Informationen über die betreffenden Stoffe verfügen:
- Hersteller und Importeure, die Mengen unter einer Tonne pro Jahr herstellen oder dem EU-Ausland einführen
- Nachgeschaltete Anwender
- Dritte, die über die Informationen verfügen
Auf diese Weise können sie ebenfalls zu Teilnehmern am SIEF werden, Studien anbieten und gegebenenfalls finanzielle Kompensation erhalten. Die entsprechenden persönlichen bzw. Unternehmensdaten werden dem SIEF hinzugefügt; Einsicht in die Daten der anderen SIEF-Teilnehmer sind allerdings nicht möglich.