Ermittlung physikalisch-chemischer Gesundheitsgefahren

Als Mindestanforderung werden folgende physikalisch-chemischen Eigenschaften ermittelt.

  • Explosionsgefährlichkeit
  • Entzündlichkeit
  • Brandförderndes Potenzial

Für jede dieser Eigenschaften wird beurteilt, inwieweit der Stoff diese Wirkung bei der Herstellung und den identifizierten Verwendungen auslösen kann.

Die korrekte Einstufung und Kennzeichnung ist anzugeben und zu begründen.