Eine Registrierung müssen alle Hersteller und Importeure vornehmen, die einen Stoff (im Geltungsbereich von REACH) in Mengen ab einer Tonne pro Jahr produzieren oder in die EU einführen.
Sie erstellen hierzu ein technisches Dossier (Stoffdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt), das die grundlegenden Eigenschaften des Stoffes nennt und ihre Einstufung und Kennzeichnung sowie die Verwendung und Leitlinien zum sicheren Umgang enthält.
Ab 10 t/a ist zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report, CSR) erforderlich, der das Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt darstellt sowie Sicherheitsmassnahmen darlegt. Ist ein Stoff nicht (vor-)registriert, darf er weder hergestellt noch eingeführt werden.
Für vorregistrierte Stoffe sind Übergangsfristen vorgesehen (siehe diese).
Die erste Frist endete am 30. November 2010. Bis dahin mussten Stoffe registriert sein, die
Über 20 000 Registrierungs-Dossiers wurden innerhalb dieser Frist erfolgreich übermittelt, davon etwa 2% von österreichischen Unternehmen.
Aufschlüsselung der Registrierungen im Rahmen der ersten Registrierungsfrist nach Ländern:
