Was ist neu am Sicherheitsdatenblatt?

Die Bestimmungen, wie ein REACH-konformes Sicherheitsdatenblatt (SDB) auszusehen hat, wurden mit der REACH-Verordnung (Artikel 31 und Anhang II) festgelegt und mit der Änderungs-Verordnung (EU) Nr. 453/2010 ergänzt. Einige der neuen Erfordernisse sind bereits jetzt bzw. ab Dezember 2010 jedenfalls zu berücksichtigen, während andere erst im Rahmen einer Registrierung aktuell werden.

Bereits zu beachtende Neuerungen

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um:

  • Geänderter Wortlaut in Abschnitts-Überschriften (Kapitelüberschriften), verpflichtende neue Unterabschnitte
  • Vertauschung der bisherigen Positionen von Abschnitt 2 und Abschnitt 3
  • Präzisierung der Angaben in einigen Abschnitten, besonders 1 bis 3 und 11 
  • Kennzeichnung nicht mehr in Abschnitt 15, sondern in Abschnitt 2
  • Berücksichtigung der gefährlichen Eigenschaften PBT und vPvB
  • Berücksichtigung der Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

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Weitere Neuerungen

Diese können erst berücksichtigt werden, wenn im Zuge einer Registrierung ergänzende Angaben und Unterlagen zur Registrierung und/oder zum Stoffsicherheitsbericht zur Verfügung stehen.

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