Die Bestimmungen, wie ein REACH-konformes Sicherheitsdatenblatt (SDB) auszusehen hat, wurden mit der REACH-Verordnung (Artikel 31 und Anhang II) festgelegt und mit der Änderungs-Verordnung (EU) Nr. 453/2010 ergänzt. Einige der neuen Erfordernisse sind bereits jetzt bzw. ab Dezember 2010 jedenfalls zu berücksichtigen, während andere erst im Rahmen einer Registrierung aktuell werden.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um:
Diese können erst berücksichtigt werden, wenn im Zuge einer Registrierung ergänzende Angaben und Unterlagen zur Registrierung und/oder zum Stoffsicherheitsbericht zur Verfügung stehen.