Stoffe der Kandidatenliste

Eine so genannte Kandidatenliste mit "substances of very high concern" (SVHC) enthält derzeit 38 Stoffe, die sehr besorgniserregende Eigenschaften haben. Dabei handelt es sich um Stoffe, die beispielsweise krebserzeugend sind oder um giftige Stoffe, die sich in der Nahrungskette anreichern und nur schwer abgebaut werden können.

Öffentliche Konsultation

Die ECHA schlägt weitere elf Stoffe zur Aufnahme in die Kandidatenliste vor. Kommentare zu diesen Vorschlägen können von interessierten Parteien bis 14. Oktober 2010 abgegeben werden.

Die Stoffe wurden wegen ihrer möglichen beträchtlichen Auswirkungen auf die Gesundheit oder Umwelt vorgeschlagen. Acht Stoffe haben CMR-Eigenschaften, drei weisen PBT-Eigenschaften gleichwertige Bedenken auf.

Die detaillierten Vorschläge sind auf der ECHA-Website einsehbar, wo auch online Kommentare abgegeben werden können.

Konsequenzen für Stoffe der Kandidatenliste

  • Für Hersteller und Lieferanten von Stoffen 


    Sie müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt liefern, wenn der Stoff in der so genannten Kandidatenliste aufscheint. Da es diese Verpflichtung für alle gefährlichen Stoffe gibt, ist dies kein zusätzlicher Aufwand.

  • Für Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen (z.B. Bauteile, Textilien, Maschinen, Elektroartikel etc.)


    Diese müssen ihre gewerblichen Kunden informieren, sofern ein Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent im Erzeugnis enthalten ist.

Auswirkungen auf Handel mit Erzeugnissen: Auskunftspflicht

Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, welches einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent (w/w) enthält, muss dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden - für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden - Informationen zur Verfügung stellen (Art.33).

Auch Konsumenten haben auf Anfrage ein Recht auf diese Information innerhalb von 45 Tagen.

Informationsverpflichtung - Erfahrungsaustausch über Stoffe der Kandidatenliste

Konsumenten und Gewerbetreibende, die mit Erzeugnissen konfrontiert sind, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten oder enthalten können, werden vom Lebensministerium eingeladen, ihre Erfahrungen mit der Informationsverpflichtung sowie damit zusammenhängende Anregungen per E-Mail dem Österreichischen REACH-Helpdesk unter Angabe des Kennwortes „SVHC“ mitzuteilen. 

Stoffe der Kandidatenliste haben entweder kanzerogene, die Fortpflanzung schädigende oder mutagene Eigenschaften oder sind besonders giftig, umweltpersistent und biologisch schwer abbaubar. Der Informationsfluss über diese Stoffe bildet eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Erzeugnissen, die solche Stoffe enthalten.

Das Lebensministerium hat daher besonderes Interesse an der effizienten und zweckgerichteten Anwendung dieser REACH-Bestimmung und ist bemüht, Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Informationsverpflichtung zu erhalten.

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Kennwort „SVHC“