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Formal gesehen handelt es sich bereits um die erste Berichtigung der REACH-Verordnung.
Aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien waren Änderungen im Artikel 3 Nummer 20 (Definitionen eines Phase-in-Stoffes) nötig:
Diese Anpassung wurde aufgrund von juristischen Fehlern in der Definition der Phase-in-Stoffe (Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c) zwei Mal korrigiert. Das erste Mal durch die Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 31.5.2008, welche bereits ersetzt wurde durch die Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 05.02.2009:
Änderungen der REACH-Verordnung sind auch in den Artikeln 57 bis 59 der CLP-Verordnung enthalten:
Artikel 138 der REACH-Verordnung schreibt u.a. vor, dass gewisse Anhänge der Verordnung innerhalb festgelegter Fristen von der Europäischen Kommission überprüft werden müssen. Aufgrund dieser Überprüfungen kam es zu den folgenden Änderungen:
Verordnung (EG) Nr. 987/2008 zur Änderung der Anhänge IV und V (8. Oktober 2008)
Neue (Ersatz der ursprünglichen) Anhänge IV und V: Ausnahmen von der Registrierungspflicht
Verordnung (EG) Nr. 134/2009 zur Änderung des Anhang XI (16. Februar 2009)
Änderung des ursprünglichen Anhang XI: Abweichungen von den Standardprüfprogrammen der Anhänge VII bis X
Verordnung (EG) Nr. 552/2009 zur Änderung des Anhang XVII (22. Juni 2009)
Änderung des ursprünglichen Anhang XVII: Neue (zusätzliche) Beschränkungen und formale Berichtigungen
Hinweis: Es gibt drei Entscheidungen der Kommission mit weiteren Änderungen, die sich formal allerdings noch auf die - durch REACH bereits ersetzte - Verbots-Richtlinie (Richtlinie 76/769/EWG) beziehen. In naher Zukunft ist daher mit einer weiteren Änderung des Anhang XVII zu rechnen, der diese Entscheidungen beinhaltet. Es handelt sich um Änderungen in Bezug auf Dichlormethan, zinnorganische Verbindungen, sowie Lampenöle und flüssige Grillanzünder.
Verordnung über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß Artikel 74 der REACH-Verordnung.
Verordnung (EG) Nr. 340/2008 (16. April 2008)
Verordnung (EG) Nr. 440/2008 (30. Mai 2008)
(739 Seiten; 13.927 KB)
Änderung der Prüfmethoden-Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 761/2009 (23. Juli 2009)
(94 Seiten; 2.619 KB)
Die REACH-Verordnung sieht die Einrichtung einer Widerspruchskammer vor, die über Widersprüche gegen Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) befindet. Die Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der ECHA sind in der folgenden Verordnung festgelegt:
Verordnung (EG) Nr. 771/2008 (1. August 2008)
BGBl. I Nr. 88/2009 (18. August 2009)
Artikel 1: Zuständigkeiten und Strafbestimmungen für Österreich