Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Zur Umsetzung des von der UN ausgehandelten „Globally Harmonised System" (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung wurde in der EU die CLP-Verordnung erlassen, die mit 21. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.
Download der CLP-Verordnung ohne Anhänge (35 Seiten, deutsch, 224 KB)
– Struktur/Inhaltsverzeichnis der CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung wurde geändert und an den technischen Fortschritt angepasst.
Änderung der CLP-Verordnung
Geändert wurden zahlreiche harmonisierte Einstufungen von Stoffen im Anhang VI. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Stoffeinträgen neu aufgenommen.
Mit den Änderungen wurden - nachträglich - die 30. und 31. Anpassung der Stoffrichtlinie berücksichtigt, die bei der Veröffentlichung der CLP-Verordnung im Dezember 2008 noch nicht enthalten waren. Für die Änderungen wurde eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2010 eingeräumt.
BGBl. I Nr. 88/2009 (18. August 2009)
Artikel 2: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP für Österreich