Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Zur Umsetzung des von der UN ausgehandelten „Globally Harmonised System" (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung wurde in der EU die CLP-Verordnung erlassen, die mit 21. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.
Download der CLP-Verordnung ohne Anhänge (35 Seiten, deutsch, 224 KB)
– Struktur/Inhaltsverzeichnis der CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung wurde geändert und an den technischen Fortschritt angepasst.
Änderung der CLP-Verordnung
Geändert wurden zahlreiche harmonisierte Einstufungen von Stoffen im Anhang VI. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Stoffeinträgen neu aufgenommen.
Mit den Änderungen wurden - nachträglich - die 30. und 31. Anpassung der Stoffrichtlinie berücksichtigt, die bei der Veröffentlichung der CLP-Verordnung im Dezember 2008 noch nicht enthalten waren. Für die Änderungen wurde eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2010 eingeräumt.
Verordnung über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren gemäß der CLP-Verordnung.
Verordnung (EU) Nr. 440/2010 (21. Mai 2010)
Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
Empfehlung 2003/361/EG (6. Mai 2003)
BGBl. I Nr. 88/2009 (18. August 2009)
Artikel 2: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP für Österreich