Unternehmen gelten als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), wenn sie die Kriterien der Empfehlung 2003/61/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 erfüllen.
Insbesondere Artikel 2 des Anhangs legt die Mitarbeiterzahl und finanziellen Obergrenzen pro Unternehmenskategorie fest:
| Größenklasse | Zahl der Mitarbeiter | Höchster Jahrsumsatz | Höchste Jahresbilanz |
|---|---|---|---|
| Mittleres Unternehmen | < 250 | 50 Mio. EUR | 43 Mio. EUR |
| Kleines Unternehmen | < 50 | 10 Mio. EUR | 10 Mio. EUR |
| Kleinstunternehmen | < 10 | 2 Mio. EUR | 2 Mio. EUR |