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Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Unternehmen gelten als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), wenn sie die Kriterien der Empfehlung 2003/61/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 erfüllen.

Insbesondere Artikel 2 des Anhangs legt die Mitarbeiterzahl und finanziellen Obergrenzen pro Unternehmenskategorie fest:

Größenklasse Zahl der Mitarbeiter Höchster Jahrsumsatz Höchste Jahresbilanz
Mittleres Unternehmen < 250 50 Mio. EUR 43 Mio. EUR
Kleines Unternehmen < 50 10 Mio. EUR 10 Mio. EUR
Kleinstunternehmen < 10 2 Mio. EUR 2 Mio. EUR

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