Wie oder wo erfährt man, ob ein Stoff zugelassen werden muss?
Derzeit gibt es noch keine zulassungspflichtigen Stoffe.
Stoffe, die in Zukunft einer Zulassung bedürfen, werden im Anhang XIV aufgelistet werden.
Für die Aufnahme in Anhang XIV in Frage kommende Stoffe ("Kandidaten") werden in der so genannten "Kandidatenliste" (Art. 59 Abs. 1) veröffentlicht.