- Einstufung und Kennzeichnung
- Überprüfen, ob die eigenen Verwendungen durch den Hersteller bzw. Importeur abgedeckt sind
- Risikomanagement-Maßnahmen aus Anhang des Sicherheitsdatenblattes überprüfen und befolgen/anwenden
Für Kunden:
- Sicherheitsdatenblatt erstellen/überarbeiten
- Einstufung und Kennzeichnung (SDB und Verpackung)
- Expositionsszenarien und Risikomanagement-Maßnahmen entweder alle weitergeben, oder gefiltert nur die jeweiligen Kunden betreffend
- Für Stoffe der Kandidatenliste, die > 0,1% in einem Erzeugnis enthalten sind: Weitergabe des Namens des Stoffes und Informationen für eine sichere Verwendung
- Fehler im Sicherheitsdatenblatt melden (z.B. in der Einstufung/Kennzeichnung, bei unverständlichem Sicherheitsdatenblatt)
- Neue Informationen über gefährliche Eigenschaften
- Weiterleiten der Informationen der Kunden (etwa deren Verwendungszwecke)
Handlungsmöglichkeiten
Wenn eigene Verwendung im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten nicht enthalten ist, bestehen folgende Möglichkeiten:
- Prüfen: Trifft eine der Ausnahmen gemäß REACH-VO Art. 37 Absatz 4 zu?
- Melden von Verwendungszwecken an den Lieferanten:
- Identifizierte Verwendungen: Verwendungskategorien („use descriptors“ ) z.B. „Bestandteil eines Farbstoffes“
- Verwendungsbedingungen: Art der Anwendung z.B. „Sprühen“ oder „Pinseln“, "einmal pro Tag < 1 Stunde"
Gemäß REACH muss ein Hersteller bzw. Importeur die ihm gemeldete Verwendung in seiner Registrierung berücksichtigen - es sei denn, er hält diese Verwendung für unsicher. Falls Ihr Lieferant trotz Urgenz die Verwendung nicht aufnimmt, Folgendes abklären:
Kann man den eigenen Verwendungsprozess so abändern, dass die Verwendungsbedingungen und Risikomanagement-Maßnahmen eines Expositionsszenarios einer vom Hersteller/Importeur unterstützten Verwendung eingehalten werden können?
Kann ein anderer Lieferant gesucht werden, der noch keine Expositionsszenarien erstellen muss?
Falls nicht möglich, muss ein eigener Stoffsicherheitsbericht erstellt werden.
- Wenn es Beschränkungen für Stoffe gibt, diese einhalten.
- Für zulassungspflichtige Stoffe: abklären, ob für die benötigten Verwendungen in dieser Lieferkette bereits eine Zulassung vorhanden ist. (Wenn nicht: Zulassung beantragen bzw. diesen Stoff nicht mehr kaufen)
- Informationspflichten für SVHC-Stoffe in Erzeugnissen
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