Eine Registrierung müssen alle Hersteller und Importeure vornehmen, die einen Stoff (im Geltungsbereich von REACH) in Mengen ab einer Tonne pro Jahr produzieren oder in die EU einführen.
Sie erstellen hierzu ein technisches Dossier (Stoffdatenblatt, Sicherheitsdatenblatt), das die grundlegenden Eigenschaften des Stoffes nennt und ihre Einstufung und Kennzeichnung sowie die Verwendung und Leitlinien zum sicheren Umgang enthält.
Ab 10 t/a ist zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report, CSR) erforderlich, der das Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt darstellt sowie Sicherheitsmassnahmen darlegt. Ist ein Stoff nicht (vor-)registriert, darf er weder hergestellt noch eingeführt werden.
Für vorregistrierte Stoffe sind Übergangsfristen vorgesehen (siehe diese).
Die erste Frist endete am 30. November 2010. Bis dahin mussten Stoffe registriert sein, die
Über 20 000 Registrierungs-Dossiers wurden innerhalb dieser Frist erfolgreich übermittelt, davon etwa 2% von österreichischen Unternehmen.
Aufschlüsselung der Registrierungen im Rahmen der ersten Registrierungsfrist nach Ländern:

Bis 31. Mai 2013 müssen Stoffe registriert worden sein, die in Mengen zwischen 100 und 1000 Tonnen pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.
Unternehmen, die bis Ende dieser REACH-Frist (31. Mai 2013) Stoffe registrieren müssen, wird dringend geraten, die Empfehlungen aus dem Bewertungsbericht für 2011 ("Evaluation under REACH") umzusetzen, damit ihre Dossiers alle Anforderungen erfüllen. Für bereits übermittelte Registrierungen werden die betreffenden Registranten aufgefordert, ihre bereits eingereichten Dossiers gemäß den Empfehlungen zu überarbeiten, bevor die ECHA die Dossiers zur Bewertung einsieht.
Bis 31. Mai 2018 müssen Stoffe registriert worden sein, die in Mengen zwischen 1 und 100 Tonnen pro Jahr und pro Hersteller oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.