Signalwörter

Zusätzlich zum Gefahrenpiktogramm muss das der Einstufung entsprechende Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ mit aufscheinen, wobei das Signalwort „Gefahr“ auf eine schwerwiegendere Gefahr innerhalb einer Gefahrenklasse hindeutet als „Achtung“. Damit werden die Gefahrenbezeichnungen aus der Stoffrichtlinie ersetzt. Wann diese Signalwörter zum Einsatz kommen, ist in Anhang I der CLP-VO geregelt.