Die Gebühren im Zusammenhang mit der CLP-Verordnung wurden von der Kommission festgelegt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Für folgende Ansuchen sind nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung (ab 25. Mai 2010) Gebühren an die ECHA zu entrichten:
| Standardgebühr in Euro | |
|---|---|
| Alternative chemische Bezeichnung | 4.000 |
| Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung |
12.000 |

Um die Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu begrenzen, sind die Gebührensätze nach Unternehmensgröße gestaffelt. Es gelten folgende Ermäßigungen: