Umweltgefahren und zusätzliche Gefahrenklasse

Umweltgefahren

Eine Gefahrenklasse für Umweltgefahren

Für Umweltgefahren sieht die CLP-Verordnung derzeit nur eine Gefahrenklasse, nämlich „Gewässergefährdend“ vor.

Für die Einstufung von Stoffen aufgrund ihrer Umweltgefahren müssen ihre Gefahren für die aquatische Umwelt ermittelt werden. Die Basis für die Gefahrenermittlung ist die aquatische Toxizität des Stoffes unter Berücksichtigung weiterer Informationen über das Abbau- und das Bioakkumulationsverhalten. 

Unterteilung in fünf Gefahrenkategorien

Die Gefahrenklasse „Gewässergefährdend“ ist in 5 Gefahrenkategorien unterteilt: 1 Gefahrenkategorie "akut gewässergefährdend" und 4 Gefahrenkategorien "chronisch gewässergefährdend (1 bis 4)".

Die Kategorien „chronisch“ und „akut“ werden unabhängig voneinander verwendet: Als Kriterium für die Einstufung eines Stoffes als akut gewässergefährdend der Kategorie 1 dienen ausschließlich Daten über die akute aquatische Toxizität. Die Kriterien für die Einstufung eines Stoffes als chronisch gewässergefährdend (Kategorien 1 bis 4) verbinden zwei Arten von Informationen - einerseits Daten über die akute aquatische Toxizität, andererseits Daten über Verbleib und Verhalten in der Umwelt (Abbaubarkeits- und Bioakkumulationsdaten).

Bezeichnet als "chronisch gewässergefährdend der Kategorie 4" wird mit dem CLP-System eine neue Einstufung definiert, die die Funktion eines „Sicherheitsnetzes“ erfüllt; sie wird verwendet, wenn die verfügbaren Daten eine Einstufung nach formalen Kriterien nicht erlauben, aber dennoch Anlass zu Besorgnis besteht.

Fünf Gefahrenhinweise

Jeder Gefahrenkategorie wird je ein Gefahrenhinweis (H-Satz) zugeordnet.

Zusätzliche Gefahrenklasse: Die Ozonschicht schädigend

Unter diese „zusätzliche Gefahrenklasse“, fallen Stoffe, die als schädigend für die Ozonschicht eingestuft werden, wenn sie eine Gefahr für die Struktur und/oder die Funktionsweise der stratosphärischen Ozonschicht darstellen.

In der Systematik der CLP-Verordnung wird sie nicht den Umweltgefahren zugeordnet, sondern gilt als eigenständige Gefahrenklasse ohne übergeordneten Begriff.