Das Europäische Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe enthält eine Liste und Definitionen der chemischen Stoffe, die zwischen 1. Jänner 1971 und 18. September 1981 im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gesetzt wurden.
Eine EINECS-Nummer ist eine 7-stellige Zahl mit dem Format 2xx-xxx-x oder 3xx-xxx-xx, beginnend mit 200-001-8.
Eine Hilfe zur Abgrenzung des Begriffes Erzeugnis können Sie der Antwort zur Frage "Wie kann ich feststellen, ob es sich in meinem Fall um ein Erzeugnis handelt oder nicht?" entnehmen (Siehe: Häufige Fragen (FAQs) > Erzeugnisse).
Mitgliedstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Zusammenstellung von Bedingungen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken.
Ein in der EU ansässiger Händler lagert, verkauft oder verschenkt Stoffe als solche oder in Form einer Zubereitung. Er kann auch ein Einzelhändler sein.
Er ist kein nachgeschalteter Anwender und daher nur zur (passiven) Weitergabe von Informationen an seine Lieferanten und Kunden verpflichtet.
Als Nachgeschalteter Anwender (NA) wird ein Unternehmen (oder Einzelperson) in der EU bezeichnet, das im Rahmen seiner industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff einzeln, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis verwendet.
Verwendung beinhaltet u.a. auch Lagern und Bereithalten (z.B. in einem Katalog anbieten) und Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes.
Jemand, der eine Zubereitung oder ein Erzeugnis herstellt, ist ein nachgeschalteter Anwender für die verarbeiteten Rohstoffe (wenn diese aus dem EU-Raum stammen).
Ein nachgeschalteter Anwender ist kein Hersteller, Importeur, Händler oder Verbraucher im Sinne von REACH.
Als Nachgeschalteter Anwender (NA) wird ein Unternehmen (oder Einzelperson) in der EU bezeichnet, das im Rahmen seiner industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff einzeln, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis verwendet.
Verwendung beinhaltet u.a. auch Lagern und Bereithalten (z.B. in einem Katalog anbieten) und Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes.
Jemand, der eine Zubereitung oder ein Erzeugnis herstellt, ist ein nachgeschalteter Anwender für die verarbeiteten Rohstoffe (wenn diese aus dem EU-Raum stammen).
Ein nachgeschalteter Anwender ist kein Hersteller, Importeur, Händler oder Verbraucher im Sinne von REACH.
Erfüllt eines der folgenden drei Kriterien:
Es handelt sich dabei um Stoffe, die bereits seit langem im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf dem Markt sind.
Es handelt sich dabei um Stoffe, die früher als Polymere definiert waren und heute nicht mehr unter die Definition von Polymeren fallen.
Erfüllt eines der folgenden drei Kriterien:
Es handelt sich dabei um Stoffe, die bereits seit langem im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf dem Markt sind.
Es handelt sich dabei um Stoffe, die früher als Polymere definiert waren und heute nicht mehr unter die Definition von Polymeren fallen.
Mit der Produktentwicklung oder der Weiterentwicklung eines Stoffes als solchem, in Zubereitungen oder Erzeugnissen zusammenhängende wissenschaftliche Entwicklung, bei der zur Entwicklung des Produktionsprozesses und/oder zur Erprobung der Anwendungsmöglichkeiten des Stoffes Versuche in Pilot- oder Produktionsanlagen durchgeführt werden.
(Englisch: product and process oriented research and development)