Ein Gefahrenhinweis beschreibt die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der Gefährdung. Er setzt sich aus dem Buchstaben H und einer dreistelligen Zahl zusammen. Der Buchstabe H steht für "hazard" und heißt Gefahr. Die Zahl beginnt mit der Ziffer 2, 3 oder 4, wobei 2 für einen Gefahrenhinweis einer physikalischen, 3 für eine Gesundheits- und 4 für einer Umweltgefahr steht. Die zwei letzten Ziffern sind fortlaufend und identifizieren letztendlich den Gefahrenhinweis.
Beispiele:
Die Gefahrenhinweise sind in Anhang III Teil 1 der CLP-VO gelistet und sind mit den R-Sätzen der Stoffrichtlinie vergleichbar.