
Die neuen Gefahrenpiktogramme sind rotumrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Die Symbole in der Raute stellen die Hauptgefahrenklassen dar. Die bisher verwendeten orangefarbenen Rechtecke mit schwarzen Symbolen sind in der CLP-Verordnung nicht mehr vorgesehen.
Vom Motiv her neu sind die Gefahrenpiktogramme „Gesundheitsgefahr“, „Ausrufezeichen“ sowie „Gasflasche“, während das Andreaskreuz gemäß der CLP-Verordnung nicht mehr zur Anwendung kommt.
Die Gefahrenpiktogramme sind in Anhang V gelistet.