Kennzeichnung gemäß CLP

Das Kennzeichnungsetikett stellt ein wesentliches Element in der Gefahrenkommunikation für als gefährlich eingestufte und verpackte Stoffe oder Gemische dar. In Österreich hat es in deutscher Sprache abgefasst zu sein.

Folgende Elemente sind grundsätzlich enthalten:

  1. Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten
  2. Menge des Stoffes oder Gemisches
  3. Produktidentifikatoren
  4. Gefahrenpiktogramme
  5. Signalwörter
  6. Gefahrenhinweise
  7. Sicherheitshinweise
  8. Abschnitt für ergänzende Informationen

 

Neue und alte Kennzeichnungselemente und Bezeichnungen im Vergleich

CLP-VO Stoff- bzw. Zub.-RL
Gefahrenpiktogramme Gefahrensymbole
Signalwörter „Gefahr“ oder „Achtung“ Gefahrenbezeichnung
Gefahrenhinweise (H-Sätze) Gefahrenhinweise (R-Sätze)
Sicherheitshinweise (P-Sätze) Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
EUH-Sätze:
Ergänzende Gefahren-Informationen; besondere
Vorschriften für Kennzeichnung und Verpackung
Sonstige toxische Eigenschaften
gemäß Anhang VI der Stoff-RL
(z.B. R 66) und besondere Kennzeichnungsvorschriften
gemäß Zub.-RL

Zum Thema

Folder zu neuen Gefahrenpiktogrammen: