Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Hersteller und Importeure müssen folgende produzierte oder importierte Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA melden:

  • Gefährliche Stoffe im Geltungsbereich der CLP-Verordnung – unabhängig von der Menge
  • Unter REACH registrierungspflichtige Stoffe 
    Wurde der Stoff allerdings bereits registriert, ist eine Meldung des Registranten nicht mehr erforderlich, da die entsprechenden Informationen der Agentur bereits vorliegen.
  • Stoffe in importierten Gemischen, wenn das Gemisch aufgrund dieses Stoffes als gefährlich eingestuft wird - unabhängig von der Menge
  • Stoffe in importierten Erzeugnissen, wenn diese Stoffe registrierungspflichtig sind

Stoffe, die sich am 1. Dezember 2010 auf dem Markt befinden, müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Inverkehrbringen gemeldet werden (3. Jänner 2011). Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 auf den Markt gebracht werden, können auch davor schon gemeldet werden.

Für die kostenlose Meldung eines Stoffes in das Verzeichnis sind folgende Angaben notwendig, sofern sie nicht schon als Teil der Registrierung übermittelt wurden:

  • Identität des Herstellers oder Importeurs
  • Stoffidentität
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • falls zutreffend: Begründung für das Fehlen der Einstufung in einer oder mehreren Gefahrenklassen
  • gegebenenfalls spezifische Konzentrationsgrenzwerte oder M-Faktoren 

Sie können Ihre Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis schon jetzt einreichen. Die öffentliche Version des Verzeichnisses wird Ende 2010 in Form einer Online-Datenbank veröffentlicht.

Für Stoffe, die bis 30. November 2010 registriert werden, kann die Meldung im Zuge der Registrierung vorgenommen werden. Hersteller und Importeure können als Gruppe eine Meldung machen. 

Hier können Sie melden:

Meldung ins E&K-Verzeichnis

         

Zum Thema

Meldung von Stoffen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis