Hersteller und Importeure müssen folgende produzierte oder importierte Stoffe - innerhalb eines Monats nach ihrem Inverkehrbringen - in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA melden:
Hersteller und Importeure können als Gruppe eine Meldung machen. Für die kostenlose Meldung eines Stoffes in das Verzeichnis sind folgende Angaben notwendig, sofern sie nicht schon als Teil der Registrierung übermittelt wurden:
Die öffentliche Version des Verzeichnisses wird 2011 in Form einer Online-Datenbank veröffentlicht.
Meldungen ins E&K-Verzeichnis von 1. Jänner 2009 bis 3. Jänner 2011
Stoffe, die sich am 1. Dezember 2010 auf dem europäischen Markt befanden, mussten bis 3. Jänner 2011 gemeldet werden. Mit über 3 Millionen Meldungen wurden 107.067 Stoffe auf diesem Wege erfasst.
58.970 Meldungen wurden von österreichischen Unternehmen übermittelt, das sind etwa 2% der insgesamt gemeldeten Dossiers.