Hersteller und Importeure müssen folgende produzierte oder importierte Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA melden:
Stoffe, die sich am 1. Dezember 2010 auf dem Markt befinden, müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Inverkehrbringen gemeldet werden (3. Jänner 2011). Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2010 auf den Markt gebracht werden, können auch davor schon gemeldet werden.
Für die kostenlose Meldung eines Stoffes in das Verzeichnis sind folgende Angaben notwendig, sofern sie nicht schon als Teil der Registrierung übermittelt wurden:
Sie können Ihre Meldung für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis schon jetzt einreichen. Die öffentliche Version des Verzeichnisses wird Ende 2010 in Form einer Online-Datenbank veröffentlicht.
Für Stoffe, die bis 30. November 2010 registriert werden, kann die Meldung im Zuge der Registrierung vorgenommen werden. Hersteller und Importeure können als Gruppe eine Meldung machen.