Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Hersteller und Importeure müssen folgende produzierte oder importierte Stoffe - innerhalb eines Monats nach ihrem Inverkehrbringen - in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA melden:

  • Gefährliche Stoffe im Geltungsbereich der CLP-Verordnung – unabhängig von der Menge
  • Unter REACH registrierungspflichtige Stoffe 
    Wurde der Stoff allerdings bereits registriert, ist eine Meldung des Registranten nicht mehr erforderlich, da die entsprechenden Informationen der Agentur bereits vorliegen.
  • Stoffe in importierten Gemischen, wenn das Gemisch aufgrund dieses Stoffes als gefährlich eingestuft wird - unabhängig von der Menge
  • Stoffe in importierten Erzeugnissen, wenn diese Stoffe registrierungspflichtig sind

Hersteller und Importeure können als Gruppe eine Meldung machen. Für die kostenlose Meldung eines Stoffes in das Verzeichnis sind folgende Angaben notwendig, sofern sie nicht schon als Teil der Registrierung übermittelt wurden:

  • Identität des Herstellers oder Importeurs
  • Stoffidentität
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • falls zutreffend: Begründung für das Fehlen der Einstufung in einer oder mehreren Gefahrenklassen
  • gegebenenfalls spezifische Konzentrationsgrenzwerte oder M-Faktoren 

Die öffentliche Version des Verzeichnisses wird 2011 in Form einer Online-Datenbank veröffentlicht.

Aufschlüsselung der ins E&K-Verzeichnis gemeldeten Stoffe nach Ländern
Aufschlüsselung nach Ländern

Meldungen ins E&K-Verzeichnis von 1. Jänner 2009 bis 3. Jänner 2011

Stoffe, die sich am 1. Dezember 2010 auf dem europäischen Markt befanden, mussten bis 3. Jänner 2011 gemeldet werden. Mit über 3 Millionen Meldungen wurden 107.067 Stoffe auf diesem Wege erfasst.

58.970 Meldungen wurden von österreichischen Unternehmen übermittelt, das sind etwa 2% der insgesamt gemeldeten Dossiers. 

Hier können Sie melden:

Meldung ins E&K-Verzeichnis

         

Zum Thema

Meldung von Stoffen zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

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