Hersteller und Importeure müssen folgende produzierte oder importierte Stoffe - innerhalb eines Monats nach ihrem Inverkehrbringen - in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA melden:
Hersteller und Importeure können als Gruppe eine Meldung machen. Für die kostenlose Meldung eines Stoffes in das Verzeichnis sind folgende Angaben notwendig, sofern sie nicht schon als Teil der Registrierung übermittelt wurden:
Die öffentliche Version des Verzeichnisses ist in Form einer Online-Datenbank verfügbar. In diesem Einstufungs- und Kennzeichnungs-Verzeichnis finden sich
Lediglich die harmonisierten Einstufungen sind verbindlich. Die Selbsteinstufungen sind Angaben der Unternehmen und wurden von der ECHA weder kontrolliert noch wurden Fehler bereinigt.
Nachgeschalteten Anwendern können Selbsteinstufungen lediglich als Anhaltspunkt dienen. Für die Einstufung von Gemischen empfiehlt sich, auf die Angaben des Lieferanten zurück zu greifen (Kennzeichnungsetikett oder Sicherheitsdatenblatt).
Da es nun in der Datenbank für den gleichen Stoff oftmals unterschiedliche Einstufungen gibt, hat die ECHA eine freiwillige IT-Plattform etabliert, um die Kommunikation zwischen den einzelnen Meldern zu erleichtern. So sollen die Unternehmen längerfristig zu einer einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung gelangen.
Meldungen ins E&K-Verzeichnis von 1. Jänner 2009 bis 3. Jänner 2011
Stoffe, die sich am 1. Dezember 2010 auf dem europäischen Markt befanden, mussten bis 3. Jänner 2011 gemeldet werden. Mit über 3 Millionen Meldungen wurden 107.067 Stoffe auf diesem Wege erfasst.
58.970 Meldungen wurden von österreichischen Unternehmen übermittelt, das sind etwa 2% der insgesamt gemeldeten Dossiers.