Um einen Stoff oder ein Gemisch richtig kennzeichnen zu können, muss er davor nach bestimmten Kriterien eingestuft werden. Die verschiedenen Arten von Gefahren werden in Gefahrenklassen unterteilt:
- 16 Gefahrenklassen für Physikalische Gefahren
- 10 Gefahrenklassen für Gesundheitsgefahren
- 1 Gefahrenklasse für Umweltgefahren, sowie 1 zusätzliche Gefahrenklasse „Die Ozonschicht schädigend“
Die einzelnen Gefahrenklassen können noch unterteilt werden:
- Gefahrenkategorien: in der Regel die Untergliederung nach Kriterien innerhalb einer einzelnen Gefahrenklasse zur abgestuften Angabe der Schwere der Gefahr
- Unterkategorien: weitere Aufgliederung gemäß Schwere einer Gefahr innerhalb einer Gefahrenkategorie
- Differenzierungen: Unterteilung von Gefahrenklassen nach dem Expositionsweg oder der Art der Wirkung
- Unterklassen, Typen, Gruppen: Bei den Physikalischen Gefahren zusätzlich verwendete Unterscheidungen
Wesentliche Bestimmungen zur Gefahreneinstufung finden sich in Titel II („Gefahreneinstufung“) sowie Anhang I („Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen“) der CLP-Verordnung.
Die CLP-gemäße Kennzeichnung und Verpackung muss der Einstufung gemäß CLP entsprechen.