Einstufung gemäß CLP

Um einen Stoff oder ein Gemisch richtig kennzeichnen zu können, muss er davor nach bestimmten Kriterien eingestuft werden. Die verschiedenen Arten von Gefahren werden in Gefahrenklassen unterteilt:

  • 16 Gefahrenklassen für Physikalische Gefahren
  • 10 Gefahrenklassen für Gesundheitsgefahren
  • 1 Gefahrenklasse für Umweltgefahren, sowie 1 zusätzliche Gefahrenklasse „Die Ozonschicht schädigend“

Die einzelnen Gefahrenklassen können noch unterteilt werden:

  • Gefahrenkategorien: in der Regel die Untergliederung nach Kriterien innerhalb einer einzelnen Gefahrenklasse zur abgestuften Angabe der Schwere der Gefahr
  • Unterkategorien: weitere Aufgliederung gemäß Schwere einer Gefahr innerhalb einer Gefahrenkategorie
  • Differenzierungen: Unterteilung von Gefahrenklassen nach dem Expositionsweg oder der Art der Wirkung
  • Unterklassen, Typen, Gruppen: Bei den Physikalischen Gefahren zusätzlich verwendete Unterscheidungen

Wesentliche Bestimmungen zur Gefahreneinstufung finden sich in Titel II („Gefahreneinstufung“) sowie Anhang I („Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen“) der CLP-Verordnung.

Die CLP-gemäße Kennzeichnung und Verpackung muss der Einstufung gemäß CLP entsprechen.