Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Classification, labelling and packaging of substances and mixtures

Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wird mit der CLP-Verordnung der EU neu geregelt. Durch die Verwendung international vereinbarter Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente sollen der Handel erleichtert und Mensch und Umwelt weltweit vor Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, geschützt werden.

Das System der Einstufung und Kennzeichnung nach Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) und Zubereitungsrichtlinie (RL 1999/45/EG) wird schrittweise durch die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) abgelöst.

Seit  20. Jänner 2009 ist die neue CLP-Verordnung in Kraft: Stoffe und Gemische können nun auch bereits auf Basis dieser Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. 

Über das Einstufungs- und Kennzeichnungs-Verzeichnis:

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