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Nachgeschalteter Anwender
Definition:Als Nachgeschalteter Anwender (NA) wird ein Unternehmen (oder Einzelperson) in der EU bezeichnet, das im Rahmen seiner industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff einzeln, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis verwendet.

Als Nachgeschalteter Anwender (NA) wird ein Unternehmen (oder Einzelperson) in der EU bezeichnet, das im Rahmen seiner industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff einzeln, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis verwendet.

Verwendung beinhaltet u.a. auch Lagern und Bereithalten (z.B. in einem Katalog anbieten) und Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes.

Jemand, der eine Zubereitung oder ein Erzeugnis herstellt, ist ein nachgeschalteter Anwender für die verarbeiteten Rohstoffe (wenn diese aus dem EU-Raum stammen).

Ein nachgeschalteter Anwender ist kein Hersteller, Importeur, Händler oder Verbraucher im Sinne von REACH.

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